Antworten auf häufige Fragen zu Unfallgutachten, Schadengutachten und Fahrzeugbewertungen
Die Begutachtung des Fahrzeugs erfolgt in der Regel kurzfristig nach Terminvereinbarung. Die Erstellung des Gutachtens dauert meist ein bis zwei Werktage, abhängig vom Umfang des Schadens. Anschließend erhalten Sie das Gutachten zur Weiterleitung an die Versicherung.
Die Kosten für ein Gutachten richten sich in der Regel nach der Höhe des festgestellten Schadens. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen werden die Kosten für das Gutachten meist von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Ja. Unsere Gutachten werden nach anerkannten Bewertungsgrundlagen erstellt und können zur Schadenregulierung bei Versicherungen sowie bei rechtlichen Auseinandersetzungen verwendet werden.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Für Sie entstehen in diesem Fall meist keine zusätzlichen Kosten.